Die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote aufgrund der Corona-Pandemie werden gelockert. An ihre Stelle treten nun andere Richtlinien und Regeln. Eine davon ist das Tragen eines Mundschutzes im Einzelhandel und öffentlichen Personennahverkehr.

Das müssen Sie ab jetzt beachten

Da es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt, wenn es zum Thema Mund-Nasen-Schutz kommt, haben nun alle Bundesländer ihre eigenen Verordnungen angekündigt oder bereits umgesetzt. Auch wenn die Strenge dieser landesweiten Vorgaben variieren, ist doch ein roter Faden zu erkennen: Beim Einkaufen ist das Tragen einer Bedeckung über Mund und Nase dringend angeraten, wenn nicht sogar Pflicht. Im öffentlichen Personennahverkehr ist sie bundesweit ein Muss.

Das Inkrafttreten der neuen Schutzmaßnahmen lässt jedoch mancherorts noch auf sich warten. Außer bei den Vorreitern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, welche die Pflicht bereits seit Montag, den 20. April eingeführt haben, gelten die Vorschriften in allen anderen Bundesländern erst ab Montag, den 27. April. Wie genau die tatsächliche Einhaltung der Vorgaben geprüft wird, ist von Land zu Land verschieden. Bayern beispielsweise hat eine umfangreiche Kontrolle angekündigt und bereits das Bußgeld bei Nichtbeachtung auf 150 EUR festgelegt. Andere Bundesländer wie Berlin setzten dagegen auf das Pflichtbewusstsein der Bürger und planen bisher noch keine Überprüfung der Einhaltung.

Was zählt als Mundschutz Maske? 

Laut offiziellen Angaben sind bereits ein Tuch oder Schal als Schutz zulässig, wenn sie Mund und Nase bedecken. Da diese Behelfsmasken aber erstens schnell verrutschen und zweitens bei stetig steigenden Temperaturen immer unpraktischer werden, ist es doch ratsam eine tatsächliche Schutzmaske zu kaufen oder selbst zu nähen. Ob Sie nun auf eine Mundschutz Maske aus dem Baumarkt zurückgreifen, klinische Masken in der Apotheke kaufen, oder ein Stück Stoff mit zwei Gummis versehen, ist dabei völlig Ihnen überlassen. 

Für Sie noch einmal zur Erinnerung: Die einzige offizielle Vorgabe ist, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Da die neuen Richtlinien aber nach jetzigem Stand der Dinge längere Zeit gelten werden, ist es ratsam, genügend Schutzmasken auf Vorrat zu haben. Entweder um sie nach dem Tragen austauschen und wegwerfen zu können oder um eine Zweitmaske aufsetzen zu können, während die Erste in der Waschmaschine ist. Da Sie es nicht vermeiden können, sich beim Aufsetzen der Mundschutz Maske ins Gesicht zu fassen, raten wir Ihnen sich vor dem Aufsetzen gründlich die Hände mit Seife zu waschen oder diese zu desinfizieren. 

Darum sind Schutzmasken im ÖPNV sinnvoll 

Bevor es zur Bekanntmachung der Einführung einer Maskenpflicht kam, gingen die Meinungen zu diesem Thema stark auseinander. Experten haben davor gewarnt, dass ein Mund-Nasen-Schutz Menschen das falsche Gefühl von Sicherheit gibt. Viele Leute seien deshalb dazu geneigt, die Abstandsregeln zu vernachlässigen. Dabei können aber die meisten Masken die mikroskopisch kleinen Viren nicht abhalten – FFP-Masken ausgeschlossen. 

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich stets ins Gedächtnis rufen, dass Ihr Mundschutz vor allem Ihr Gegenüber vor etwaiger Tröpfcheninfektion schützt. Sie sind hinter Ihrer Maske allerdings nicht vollständig sicher und sollten daher stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen halten. Da es in Zügen, Bussen und U-Bahnen wieder enger wird, ist das Tragen eines Schutzes hier höchst sinnvoll. Die äußeren Umstände im ÖPNV zwingen Sie dazu, den anderen Fahrgästen näher zu kommen als angeraten. Deshalb ist die Stoffbarriere eines Mundschutzes hier nicht von Nachteil.